Qualitätsstandards
In Deutschland ist der Beruf des Ballett- und Tanzpädagogen nicht geschützt. Für die Gründung einer Ballett- oder Tanzschule sind weder eine Ausbildung noch anderweitige Voraussetzungen notwendig. Jeder darf Ballett- und Tanzunterricht anbieten.
Für Schüler und Eltern wird die Suche nach einer guten Ballettschule dadurch erheblich erschwert. Unweigerlich sieht man sich mit folgenden Fragen konfrontiert:
- Woran erkenne ich, ob Lehrer gut ausgebildet und für den Beruf qualifiziert sind?
- Wird im Unterricht auf die Gesundheit der Schüler geachtet?
- Hat die Ballettschule ein langfristiges Konzept, das an den Bedürfnissen der Schüler ausgerichtet ist?
- Werden notwendige Standards eingehalten?
Gerade im ländlichen Raum sind gute Ballettlehrer eher selten. Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. setzt sich dafür ein, dass die Qualität der Tanzpädagogik an privaten Schulen für künstlerischen Tanz erhalten bleibt. Um Mitglied zu werden, müssen entsprechende Kriterien erfüllt werden, zu denen auch tanzpädagogische Qualifikationen und regelmäßige Weiterbildungen gehören. Die Ballettschule Temps Lié ist selbstverständlich als aktives Mitglied vertreten.